Allgemeine Geschäftsbedingungen Beauty-Time bei Saskia
Allgemeine Geschäftsbedingungen Beauty-Time bei Saskia
Adresse: Wunne 1, 59823 Arnsberg-Oeventrop
1. Vor dem Tattoo-Termin
1.1. Terminsicherung und Anzahlung
1.1.1. Nachdem ein Termin mit dem Kunden vereinbart wurde, muss der Kunde eine Anzahlung leisten, um das Datum zu sichern. Diese Anzahlung dient als Terminsicherung und wird am Tag der Tätowierung vom Gesamtpreis abgezogen. Die Anzahlung deckt die Arbeit, die vor dem Termin geleistet wurde, wie das Entwerfen des gewünschten Motivs des Kunden, die Beratung und Terminierung. Sie dient auch als Gebühr im Falle einer Terminabsage. Die Anzahlung muss innerhalb von 5 Arbeitstagen eingegangen sein; andernfalls verfällt der vereinbarte Termin.
1.1.2. Ein rechtlich bindender Kaufvertrag entsteht, wenn das Design für das beabsichtigte Tattoo in Auftrag gegeben wird und ein Termin zwischen dem Tätowierer und dem Kunden vereinbart wird.
1.1.3. Terminabsage
Wenn der Kunde den Termin nicht wahrnehmen kann, ist er verpflichtet, dies dem Tätowierer mindestens 5 Arbeitstage vor dem Termin schriftlich mitzuteilen, um die Anzahlung für einen neuen Termin verwenden zu können. Andernfalls verfällt die Anzahlung. Die Verlegung eines Termins ist maximal einmal möglich, danach verfällt die Anzahlung. Im Falle einer kurzfristigen Krankheit des Kunden, die die Wahrnehmung des Termins verhindert, kann der Termin aus Kulanz verschoben werden, wenn ein ärztliches Attest vorgelegt wird, ohne dass die Anzahlung verfällt. Dies gilt nicht für langfristige Atteste, wie z.B. nach einem Burnout oder einer Operation. Im Falle einer Schwangerschaft kann die Anzahlung ebenfalls erstattet werden. Wenn bereits ein Design erstellt wurde, verfällt die Anzahlung.
1.2. Das Design
1.2.1. Das Design kann auf Wunsch vor dem Termin eingesehen werden, jedoch erst, nachdem eine Anzahlung geleistet wurde.
1.2.2. Etwaige Änderungswünsche am Design werden selbstverständlich berücksichtigt.
1.2.3. Falls die gewünschten Designänderungen den zunächst besprochenen Preisrahmen überschreiten, kann eine zusätzliche Gebühr zusätzlich zum vereinbarten Endpreis erhoben werden. Dem Kunden werden eventuelle zusätzliche Kosten vor Änderungen mitgeteilt.
1.3. Terminvorbereitung
Es liegt in der Verantwortung des Kunden, ausgeschlafen, gesund und nüchtern zum Tattoo-Termin zu erscheinen. Der Kunde sollte auch vor dem Termin eine gesunde und nahrhafte Mahlzeit zu sich nehmen, um eine stabile Blutzirkulation während des Tätowierens zu gewährleisten. Aufgrund der aktuellen COVID-19-Situation ist der Kunde verpflichtet, sich über die aktuellen Vorschriften zu informieren und diese beim Termin einzuhalten. Spätestens einen Tag vor dem Termin sollte der Kunde keinen Alkohol, koffeinhaltige Getränke (z.B. Kaffee, Energydrinks), Drogen und Medikamente, die die Blutgerinnung beeinflussen (z.B. Aspirin), konsumieren. Das Solarium oder Selbstbräunungscreme sollten eine Woche vor dem Tattoo-Termin nicht genutzt werden. Auch normale Sonneneinstrahlung sollte aufgrund der Gefahr eines Sonnenbrandes vermieden werden. Cortison oder Antibiotika dürfen ebenfalls nicht eingenommen werden. Der Tätowierer übernimmt keine Haftung im Falle einer Berührung der Kleidung, Schuhe oder Tasche des Kunden mit Tattoo-Tinte, Desinfektionsmittel, Blut usw. Es wird dem Kunden empfohlen, alte und/oder dunkle Kleidung und Schuhe für den Tattoo-Termin zu tragen. Wenn ein Kunde nicht in der physischen Verfassung ist, den Termin wahrzunehmen und das Studio aufgefordert wird zu verlassen, werden dem Kunden die Kosten in Höhe des vereinbarten Gesamtpreises des Tattoos als Ausfallgebühr in Rechnung gestellt.
2. Während des Tattoo-Termins
2.1. Einverständniserklärung
Vor der Tätowierung muss der Kunde eine Tattoo-Einverständniserklärung unterzeichnen. Der Kunde verpflichtet sich zur Richtigkeit seiner Angaben. Der Kunde willigt auch in die Datenschutzbestimmungen ein.
2.2. Cover-Up
Wenn es sich bei der Tätowierung um ein sogenanntes Cover-Up handelt, kann der Tätowierer nicht garantieren, dass das alte Tattoo sowohl direkt nach dem Tätowieren als auch nach der Heilung zu 100 % unsichtbar ist. Außerdem übernimmt der Tätowierer keine Haftung für die Folgen möglicher Wechselwirkungen zwischen der bereits vorhandenen und der neu tätowierten Tattoofarbe sowie für unvorhersehbare Hautreaktionen.
3. Nach dem Tattoo-Termin
3.1. Pflegeempfehlung
Um eine erfolgreiche Heilung des Tattoos zu gewährleisten, muss sich der Kunde an die Pflegeempfehlungen des Tätowierers halten. Diese Empfehlungen werden dem Kunden am Ende des Tattoo-Termins mündlich oder schriftlich übermittelt. Für die Missachtung der Pflegehinweise wird keine Haftung übernommen.
3.2. Nachstechen
Unter Nachstechen versteht man eine punktuelle Nachbearbeitung zur Behebung kleiner Makel am Tattoo, die aufgrund des Tätowierers, z.B. ein Linienbruch aufgrund zu geringer Einstichtiefe, zurückzuführen sind. Das erste Nachstechen ist kostenfrei (falls erforderlich) und muss innerhalb von 8 Wochen oder spätestens 3 Monaten nach dem Tattoo-Termin in Absprache zwischen dem Tätowierer und dem Kunden vereinbart werden. Andernfalls ist das Nachstechen kostenpflichtig. Ebenso ist das Nachstechen kostenpflichtig, wenn der Kunde die falsche Pflege und Nachsorge betreibt (z.B. Verwendung der falschen Creme oder das Abschälen der Kruste der frischen Tätowierung, was zu Farbverlust führt). Wenn der Termin für das Nachstechen nicht wahrgenommen werden kann, gelten die Bestimmungen in Abschnitt 1.1.3.
4. Urheberrecht
Das Urheberrecht an „Wanna Do“ Designs und kundenspezifischen Designs liegt sowohl bei den jeweiligen Tätowierern, die sie erstellt haben. Kunden dürfen diese Designs daher nicht als allgemeine Vorlagen verwenden und sie von anderen Tätowierern stechen lassen. Die Anzahlung gewährt dem Kunden keine Rechte an dem Design.
5. Preis und Zahlung
Der Preis variiert individuell je nach Größe, Motiv, Komplexität und Körperstelle. Alle Dienstleistungen werden auf Stundenbasis abgerechnet. Die Zahlung erfolgt ausschließlich in bar und in voller Höhe nach Erbringung der Dienstleistung. Vereinbarte Endpreise oder Sitzungspreise gelten in Euro und enthalten 19 % Mehrwertsteuer.
6. Weitere Bestimmungen
Tätowierungen werden grundsätzlich nur bei Personen ab dem 18. Lebensjahr durchgeführt. Personen unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen oder Personen mit Blutungsstörungen werden nicht tätowiert. Es wird das Recht vorbehalten, Kundenwünsche ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere politische Motive oder künstlerische Stile, die vom Tätowierer nicht umgesetzt werden können.
Adresse:
Wunne 1 in 59823 Arnsberg
E-Mail:
Info@Beauty-Time-bei-Saskia.de
Telefonnummer:
0175/3458095